- Auch Bürgermeister:innen und Gemeindemandatar:innen sollen künftig eine Babypause bekommen.
- Die neue Regelung wird auf Initiative von Landeshauptmannstellvertreter Anton Lang im Landtag beschlossen und kommt gut an.
Auch Bürgermeister:innen und Gemeindemandatar:innen sollen künftig eine Babypause bekommen. War es bisher gerade für Frauen besonders schwierig, politisches Engagement in der Gemeinde mit einer eigenen Familie zu vereinbaren, ändert sich hier nun einiges: Mit einer neuen Karenzregelung können Gemeindevertreter:innen in Zukunft bis zu einem Jahr lang auf ihr Amt verzichten und bekommen so mehr Freiraum für Kinderbetreuung oder auch die Pflege von Angehörigen.
Geht ein:e Bürgermeister:in länger als drei Monate in Karenz, wird in der Zwischenzeit eine Vertretung gewählt. Somit leiden weder die Gemeinde noch die frisch gebackenen Eltern.
Die neue Regelung wird auf Initiative von Landeshauptmannstellvertreter Anton Lang im Landtag beschlossen und kommt gut an. So begrüßt etwa Mario Abl, der Vorsitzende des sozialdemokratischen Gemeindevertreter:innenverbandes GVV, die Verbesserungen auf dem Weg „hin zu einer geschlechterdemokratischen Gemeindepolitik“. Frauenchefin Elisabeth Grossmann freut sich hingegen über die „finanzielle und sozialrechtliche Absicherung“ für die betroffenen Gemeindevertreter:innen. „Kinderwunsch“ und „Betreuungspflichten“ würden somit „nicht mehr im Widerspruch zur Verantwortung als Gemeindemandatar:in“ stehen.
Generell ist die neue Karenzregelung ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer gerechteren und gleichgestellten Steiermark für alle.